azubidoo Logo

Hier findet ihr nützliche Infos rund um das Thema Berufsausbildung

Berufsausbildung

Lehrstelle

Berufsausbildung ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit sowie der erforderlichen Berufserfahrungen durch den Ausbildenden, die Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen (vgl. $$ 1 und 2 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005). Nach Maßgabe des deutschen Berufsbildungsgesetzes ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

aufklappen mehr Informationen (zum Ausklappen)

Duale Berufsausbildung

Deutschland hat eine duale Berufsausbildung, welche die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie Berufsschule verbindet. Während die Ausbildung im Betrieb meist an betrieblichen Belangen orientiert ist, folgt die Ausbildung in der Berufsschule fachdidaktischen Gesichtspunkten. Damit besteht meist ein Unterschied zwischen den Inhalten der Ausbildung in beiden Ausbildungsorten. Außerdem werden in der Berufsschule auch allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Die Ausbildung in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage in der Woche betragen. In der überbetrieblichen Ausbildung werden Ausbildungsanteile vermittelt, die oft spezialisierte Betriebe nicht mehr vermitteln können.

aufklappen mehr Informationen (zum Ausklappen)

Finanzierung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) gibt es für Auszubildende die in eine eigene Wohnung ziehen möchten oder müssen. Ausgegeben wird die BAB von der Bundesagentur für Arbeit. Sie wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  1. wenn der Antragsteller während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln), oder
  2. wenn der Antragsteller über 18 Jahre alt ist oder verheiratet ist (oder verheiratet war) oder min. ein Kind hat und in eine eigene Wohnung zieht.

aufklappen mehr Informationen (zum Ausklappen)

Ausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Das Berufsausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, in dem der Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt.

aufklappen Inhalt des Berufsausbildungsvertrages (zum Ausklappen)

Pflichten der Vertragsparteien

Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages übernehmen die Vertragsparteien Verpflichtungen:

aufklappen Pflichten des Ausbildenden (zum Ausklappen)

aufklappen Pflichten des Auszubildenden (zum Ausklappen)